Verlängert: Deutsche Bahn Sommer Ticket 2020

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Das Sommer-Ticket der Deutschen Bahn geht in die Verlängerung:
Bis Ende August können wir das beliebte Angebot noch kaufen!

Deutsche Bahn Sommer Ticket

Zum Verreisen bleibt uns noch etwas mehr Zeit…

Sommer Ticket 2020

4 Fahrten durch ganz Deutschland für alle unter 27 Jahren



Die Konditionen können sich sehen lassen:

  • Preis:
    90 Euro für alle von 18 bis 26 Jahren
    70 Euro für alle unter 18 Jahren
  • 4 einfache Fahrten in der 2. Klasse innerhalb Deutschlands.
    Die Fahrten können flexibel für den gültigen Reisezeitraum eingelöst werden. Mit Buchung der Einzelfahrten kommt es zur Zugbindung.
  • Verkaufszeitraum:
    Bis 31.08.2020
  • Reisezeitraum:
    Bis 27.09.2020
  • Verkehrsmittel:
    Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn (ICE/IC/EC) und Nahverkehrszüge im Vor-/Nachlauf an Fernverkehrszüge.
  • Für den IC Bus ist eine Sitzplatzreservierung notwendig, das Ticket gilt dann für den Bus, der bei der Buchung ausgewählt wurde.
  • Mitreisende Kinder:
    Kinder von 0 – 5 Jahren:
    – reisen immer kostenfrei
    – müssen nicht bei der Buchung angegeben werden.
    Kinder von 6 – 14 Jahren:
    – reisen kostenfrei mit ihren Eltern
    – müssen bei der Buchung angegeben werden
  • Umtausch oder Erstattung:
    Nicht möglich
  • DB Lounge:
    Nutzung der DB Lounge ist nicht möglich
  • Besonderheiten:
    BahnCard Rabatt ist nicht möglich. Nicht kombinierbar mit weiteren Rabatten.

In die DB-Lounges ohne Fahrschein!

Fazit Deutsche Bahn Sommer Ticket

Wenn wir mit den Einschränkungen leben können, ist das Sommer Ticket 2020 eine tolle Gelegenheit, günstig mit der Bahn durch Deutschland zu fahren!

Bedingungen für das Aktionsangebot „Sommer-Ticket“
  1. Grundsatz
    Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutsche Bahn AG (BB Personenverkehr), die Beförderungsbedingungen für Aktionsangebote der DB Fernverkehr AG (Aktionsangebote), Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und Bahn-Cards (Internet) sowie die Beförderungsbedingungen für Personen im Anstoßverkehr der Eisenbahnunternehmen in Deutschland (BB Anstoßverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.
  2. Aktionszeitraum
    Das „Sommer-Ticket“ ist vom 24. Juni bis zum 31. August 2020 erhältlich (Verkaufszeitraum) für Reisen im Zeitraum vom 24. Juni bis zum 27. September 2020 (Reisezeitraum).
  3. Fahrkartenerwerb
    1. Im Aktionszeitraum nach Nr. 2 werden über die Internetseite www.bahn.de/sommerticket die Fahrkarten „Sommer-Ticket“ für vier einfache Fahrten innerhalb Deutschlands verkauft.
    2. Der Vertrag über den Erwerb des „Sommer-Tickets“ kommt mit Zusendung der Buchungsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zustande. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunden unter anderem seine persönlichen Zugangsdaten, mit welchen er über die Internetseite www.sommer-ticket-bahn.de die jeweiligen Einzelfahrten „Sommer-Ticket“ buchen kann.
  4. Fahrkarten
    1. Mit dem Benutzernamen und einem temporären Passwort, welche der Buchungsbestätigung zu entnehmen sind, können die Einzelfahrkarten „Sommer-Ticket“ im Zeitraum vom 24. Juni bis zum 27. September 2020 (Einlösezeitraum) auf der Internetseite www.sommer-ticket-bahn.de gebucht werden. Die Einzelfahrt wird als digitale Fahrkarte an die vom Kunden genannte E-Mail-Adresse gesendet und kann als Printversion in Form eines Online-Tickets oder durch Hochladen in den DB Navigator als Handy-Ticket genutzt werden.
    2. Jede Einzelfahrt des „Sommer-Tickets“ berechtigt den Inhaber sowie eingetragene Familienkinder nach Nr. 4.4, innerhalb des unter Nr. 2 genannten Reisezeitraums, an einem frei wählbaren eingetragenen Geltungstag, zu einer einfachen innerdeutschen Fahrt in der 2. Wagenklasse. Dabei muss zumindest eine Teilstrecke in den Zügen der Produktklassen ICE oder IC/EC zurückgelegt werden. Die Geltungsdauer der jeweiligen Einzelfahrt endet um 10:00 Uhr des auf den eingetragenen Geltungstag folgenden Tages.
    3. Die Fahrkarten „Sommer-Ticket“ gelten an den Tagen und in den Zügen, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind (Zugbindung).
    4. Für die Mitnahme von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren gelten die Regelungen nach den Nummern 3.7.2 bzw. 3.7.3 BB Personenverkehr. Die Anzahl der Familienkinder ist bei der jeweiligen Buchung anzugeben.
    5. Das „Sommer-Ticket“ wird ausschließlich für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen.
    6. Das „Sommer-Ticket“ beinhaltet nicht den Zusatz „+City“ gemäß Nr. 3.5 BB Personenverkehr.
    7. Die Fahrkarten „Sommer-Ticket“ sind personengebunden und nicht übertragbar. Beim ersten Log-in ist die Angabe von Vor- und Nachnamen des Reisenden notwendig. Die Fahrkarten „Sommer-Ticket“ werden dann automatisch auf den Namen dieser Person ausgestellt.
    8. Das „Sommer-Ticket“ ist in der Anzahl begrenzt. Ist das durch das Verkehrsunternehmen bereitgestellte Kontingent ausverkauft, ist der Erwerb des „Sommer- Tickets“ nicht mehr möglich.
    9. Auf Verlangen des Zugpersonals ist das Alter mithilfe eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.
  5. Fahrpreise
    Das „Sommer-Ticket“ wird zum Festpreis angeboten. Weitere Rabatte werden nicht gewährt. Der Festpreis ist abhängig von der jeweiligen Personengruppe. Für die Einordnung und Fahrtberechtigung des Nutzers ist sein Alter am Tag der ersten Fahrt maßgeblich.
    Personengruppe
    bis einschließlich 17 Jahre: 70,00 € (Festpreis 2. Wagenklasse)
    ab 18 bis einschließlich 26 Jahre: 90,00 € (Festpreis 2. Wagenklasse)
  6. Umtausch und Erstattung
    Umtausch und Erstattung der „Sommer-Tickets“ sind ausgeschlossen.
  7. Sicherung gegen Missbrauch
    Die gewerbsmäßige Weitergabe der „Sommer-Tickets“ ist untersagt.

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