Lufthansa verklagt Urlaubspiraten – und gewinnt

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Das ist schon eine merkwürdige Klage – und so recht kann ich gar nicht nachvollziehen, weshalb Lufthansa Recht bekommen hat.

Lufthansa verklagt Urlaubspiraten

Titel der Klage:

Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch „Error Fares“ für Flugreisen

Das Portal Urlaubspiraten hat konsequent Error Fares publiziert. Nicht nur bei diesem Portal finden wir diese, auch viele Blogs schreiben häufig genug über Error Fares.

Das Gericht hält jedoch in drei prägnanten Absätzen fest, weshalb gerade Urlaubspiraten zur Rechenschaft gezogen wird:

Leitsätze:
  1. Animiert die Betreiberin eines Internetportals ihre Nutzer zur Buchung von „Error Fares“ für Flugreisen, kann hierin eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern liegen.
  2. Mit der Veröffentlichung und Verbreitung von Error Fares provoziert ein Internetportalbetreiber missbräuchliches Verhalten seiner Nutzer gegenüber der betroffenen Fluggesellschaft.
  3. Bei der Frage der gezielten Behinderung durch „Error Fares“ im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG fand Berücksichtigung, dass es nicht um vereinzelte Buchungen eines Error Fare ging, sondern die Portalbetreiberin als Markführerin im Bereich „Reiseschnäppchenportal“ Millionen von Nutzern erreicht und über das Vorliegen Error Fares informiert, so dass es binnen weniger Stunden zu einer Vielzahl von Buchungen kam.

Quelle: LG München I, Endurteil v. 11.12.2017 – 37 O 14236/17

Interessanterweise weist das Landgericht München darauf hin, dass das Portal zum einen seine Nachrichten auch nachts gezielt veröffentlicht, zum anderen, dass die Anwaltskosten der Lufthansa bei Stornierungen der Error-Fare-Buchungen sehr kostspielig seien.

Ah ja. Lufthansa erhält also unter anderem deshalb Recht, weil sie nicht nachts (in Deutschland) arbeitet und weil die Anwaltskosten so hoch sind.

Mir kommen die Tränen:

Die Verfügungsklägerin macht geltend, ihr sei durch die Buchungen zum Preis von 687,- EUR statt für 3846,- EUR ein Schaden in Höhe von mindestens 450.000 EUR entstanden. Dieser könne sich – legte man bei der Berechnung zugrunde, dass die Flugscheine zu bestimmten Zeiten auch für einen höheren Preis als für 3846,- EUR verkauft werden können – auch auf bis zu 1.800.000 EUR belaufen (Bl. 11 der Akte).

Wir haben zuletzt Lufthansa-Business-Class-Flüge an die Ostküste für rundweg 1.300 Euro gesehen und auch Flüge an die Westküste für 1.500 Euro kommen vor: Sind das ebenfalls bereits Error Fares?

Einschätzung

Es gibt immer Zeiten im Jahr, zu denen die Airlines ihre liebe Mühe haben, die Business Class zu füllen. Klassischerweise dann, wenn die Geschäftskunden nicht verreisen. Zu diesen Zeiten wird die Business Class dann regelrecht verramscht: Wo liegt die Grenze zwischen hartem Preiskampf und Error Fare?

Auch Lufthansa ist darauf angewiesen, dass Portale und Blogs über sie und ihre Angebote schreiben. Wir sind schließlich stets darum bemüht, den günstigsten Preis zu finden. Diese Werbewirksamkeit kann auch der deutsche Marktführer nicht außer Acht lassen.

Es wäre schade, wenn dieser Prozess nur den Beginn einer Klagewelle darstellt.

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